Fahrschule Höpfner
Hamburg Eppendorf
Führerschein
Fahrschule
Weiterbildung
LKW/BUS
 
Fahrschule Bruno Höpfner
Tarpenbekstr. 62
20251 Hamburg
Telefon: 040 - 57 00 99 66
E-Mail: info@fahrschulehoepfner.de
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Die Antwort auf Mobilität

Zertifiziert nach AZWV gem. § 84 Nr.4 SGB III über TQCert GmbH, KasselTQCert,Kassel Anmeldung | Links | Impressum
 

Führerscheinklassen

Diese Führerscheinklassen bilden wir aus:   Mindestalter
A(18)
  • Leistungsbeschränkt,
  • 25kW (34PS) Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum mehr als 50 cm³ oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Bis zwei Jahre nach Erteilung beschränkt auf eine Nennleistung bis 25 kW und ein Verhältnis Leistung/ Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
  ab 18 Jahre
A(25)
  • ohne Leistungsbeschränkung
  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum mehr als 50 cm³ oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Im Unterschied zur Klasse A entfällt die zweijährige Beschränkung der Motorleistung.
  ab 18 Jahre
A1
  • max. 125cm³, 11kW (15PS)
  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW (Leichtkrafträder)
  • Besonderheit für 16 und 17jährige Fahrer: das Leichtkraftrad muß bauartbedingt auf max. 80 km/h begrenzt sein (kleineres Kennzeichen), ab 18 Jahre unbegrenzt
  ab 16 Jahre
M
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
  • nicht mehr als 50 cm³ Hubraum
  • Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 Km/h
  ab 16 Jahre
B
  • Ausbildung mit Schaltgetriebe oder Automatik
  • Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - bis 3500kg zul. Gesamtmasse, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
  • Anhänger: bis 750 kg zul. GM oder zul. GM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zul. GM der Kombination nicht über 3500 kg liegt.
  ab 18 Jahre
BE
  • Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.
  • Züge, deren zul. GM des Anhängers größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges.
  • Anhänger über 750 kg zul. GM, bei max. 3500 kg zul. GM des Zuges.
  ab 18 Jahre
S
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer Leistung von nicht mehr als 4 kW
  • bei vierrädrigen Leichtfahrzeugen beträgt das höchstzulässige Leergewicht 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen)
  ab 16 Jahre
C1
  • Kfz. von mehr als 3,5 t zul. GM. und weniger als 7,5 t zul. GM. und max. 8 Sitzplätzen außer Fahrersitz.
  • Anhänger: bis 750 kg zul. GM
  • Gültigkeit der Fahrerlaubnis bis zum 50. Lebensjahre, danach Verlängerung auf jeweils weitere 5 Jahre möglich.
  ab 18 Jahre
C1E
  • Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zul. GM.
  • Die zul. GM. des Zuges darf 12 t nicht überschreiten, die zul. GM des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
  • Gültigkeit der Fahrerlaubnis bis zum 50. Lebensjahr, danach Verlängerung auf jeweils weitere 5 Jahre möglich.
  ab 18 Jahre
C
  • Kfz. von mehr als 3,5 t zul. GM. und max. 8 Sitzplätzen außer Fahrersitz.
  • Anhänger: bis 750 kg zul. GM
  • Befristung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis auf 5. Jahre, danach Verlängerung auf jeweils weitere 5 Jahre möglich.
  ab 18 Jahre
CE
  • Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zul. GM.
  • Schwere Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
  • Befristung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis auf 5. Jahre, danach Verlängerung auf jeweils weitere 5 Jahre möglich.
  ab 18 Jahre
D1
  • Kfz. zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätze außer Fahrersitz.
  • Anhänger: bis 750 kg zul. GM
  • Befristung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis auf 5. Jahre, danach Verlängerung auf jeweils weitere 5 Jahre möglich.
  ab 21 Jahre
D1E
  • Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zul. GM.
  • Die zul. GM. des Zuges darf 12 t nicht überschreiten, die zul. GM des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
  • Befristung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis auf 5. Jahre, danach Verlängerung auf jeweils weitere 5 Jahre möglich.
  ab 21 Jahre
D
  • Kfz. zur Personenbeförderung mit mehr als 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz.
  • Anhänger: bis 750 kg zul. GM · Befristung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis auf 5. Jahre, danach Verlängerung auf jeweils weitere 5 Jahre möglich.
  ab 21 Jahre
DE
  • Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zul. GM.
  • Befristung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis auf 5. Jahre, danach Verlängerung auf jeweils weitere 5 Jahre möglich.
  ab 21 Jahre